Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fiberpreg GmbH
version: 2025/ 06
1. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“ genannt) regeln gemäß den Bestimmungen des § 310 Abs. 1 und § 305 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden auch „BGB” genannt) die gegenseitigen Rechte, Pflichten und Beziehungen zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit Angeboten und Kaufverträgen zwischen der Fiberpreg GmbH mit Sitz in Carl-Zeiss-Straße 7, 89231 Neu-Ulm, eingetragen im Amtsgericht Memmingen Handelsregister HRB 168 68, als Verkäufer (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) und dem Käufer (im Folgenden „Käufer“ genannt) geregelt. Der Käufer und der Verkäufer werden im Folgenden gemeinsam als „Parteien“ oder einzeln als „Partei“ bezeichnet.
- Mit der Aufgabe einer Bestellung, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages gilt, oder mit dem Abschluss eines Rahmenkaufvertrages bestätigt der Käufer, dass er diese AGB gelesen hat und ihnen in der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Abschlusses des Rahmenkaufvertrages gültigen Fassung ausdrücklich zustimmt. Der Käufer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die gegenseitigen Beziehungen zwischen ihm und dem Verkäufer durch diese AGB geregelt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
- Von den Parteien im Kaufvertrag vereinbarte schriftliche Bestimmungen, die von diesen AGB abweichen, haben Vorrang vor den Bestimmungen der AGB.
- Die Bestimmungen der AGB haben Vorrang vor nicht zwingenden Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Bürgerliche Gesetzbuch.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte des Verkäufers mit dem Käufer und im Rahmen von Einkaufsaktivitäten innerhalb unserer Lieferkette.
2. Angebote
- Ein Angebot des Verkäufers in jeglicher Form ist vier Wochen lang gültig; der Kaufvertrag kommt jedoch erst mit der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zustande.
- Der Kaufvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers an den Käufer zustande, auch wenn der Bestellung des Käufers ein Angebot des Verkäufers vorausgegangen ist. Für die Zwecke dieser AGB gilt auch die E-Mail als schriftliche Mitteilung.
- Der Käufer ist verpflichtet, in der Bestellung korrekte und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die vom Käufer in der Bestellung gemachten Angaben gelten als vom Verkäufer als richtig anerkannt.
3. Preis
- Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Kaufpreis den Geldbetrag, den der Käufer dem Verkäufer für die Lieferung der Ware und die Übertragung des Eigentums daran zu zahlen hat.
- Sofern nicht anders angegeben, versteht sich der in der Preisliste, dem Angebot oder dem Kaufvertrag des Verkäufers´ angegebene Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer. Der Verkäufer berechnet die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zusätzlich zum Kaufpreis.
- Sofern nicht anders vereinbart, versteht sich der Kaufpreis ohne Fracht, Verpackung, Zölle oder sonstige damit verbundene Ausfuhrkosten. Der Käufer erstattet dem Verkäufer diese Kosten.
4. Lieferung
- Der Käufer erkennt an, dass es aufgrund der Beschaffenheit der Ware nicht möglich ist, die bestellte Menge genau zu liefern, und dass die gelieferte Menge um bis zu 5 % (plus oder minus) von der bestellten Menge für die gesamte Lieferung gemäß dem jeweiligen Kaufvertrag abweichen kann. Werden die Waren in einer Menge innerhalb dieser Abweichung geliefert, ist der Käufer nicht berechtigt, die Lieferung einer zusätzlichen Menge zu verlangen, noch ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer die Rücknahme der überschüssigen Waren zu verlangen. Der Verkäufer ist nicht zur Rücknahme der überschüssigen Menge verpflichtet, wenn die angegebene Abweichung nicht überschritten wird. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine bestimmte Rollenlänge nicht verpflichtend.
- Lieferungen innerhalb einer Rollenlängentoleranz von +-2 % (Rechnungslänge gegenüber Ist- Länge) für jede gelieferte Rolle, gelten nicht als Vertragsverletzung.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Die Ware ist an den Käufer geliefert, sobald sie an den Käufer oder an den ersten Frachtführer zum Transport übergeben wird, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Lieferfristen und -termine nur annähernd. Als Liefertermin gilt der Tag, an dem die Lieferung das Werk des Verkäufers verlässt.
- Der Beginn einer vom Verkäufer angegebenen Lieferfrist setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind.
- Der Verkäufer kann einen Antrag des Käufers auf Änderung eines vereinbarten und bestätigten Liefertermins ablehnen (besonders wenn die Rohstoffe bereits vom Verkäufer beschafft oder die Produkte bereits hergestellt wurden), insbesondere in den zwei Monaten vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin.
- Treten nach Abschluss des Kaufvertrags höhere Gewalt oder andere objektive Umstände ein, die den Verkäufer daran hindern, die Ware rechtzeitig an den Käufer zu liefern, hat der Verkäufer das Recht, die Lieferfrist zu verlängern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weist der Verkäufer nach, dass er die Verlängerung der Lieferfrist auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte verhindern können, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer durch die Verlängerung entstehen, mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche, die von der Haftungsausschlussklausel in Ziffer 9 ausgenommen sind. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „höhere Gewalt“ ein außergewöhnliches, unvorhersehbares und unüberwindbares Hindernis, das unabhängig vom Willen der Parteien entsteht und eine oder beide Parteien vorübergehend oder dauerhaft an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst ein solches Hindernis unter anderem Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Unfälle, Terroranschläge, Kriege, Unruhen, Aufstände oder Revolutionen, groß angelegte Streiks, Epidemien, Pandemien, weltweite Materialengpässe („Kohlenstoffengpässe“) sowie die Verhängung von Maßnahmen aufgrund von Gesetzen und Vorschriften, die die Fähigkeit der Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erheblich einschränken und im Zusammenhang mit einem Fall höherer Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlassen werden.
- Wenn der Liefertermin überschritten ist, muss der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen setzen.
- Wenn aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, die Ware wiederholt oder anders als in der Bestellung angegeben geliefert werden muss, ist der Käufer verpflichtet, die mit der wiederholten Lieferung der Ware verbundenen Kosten oder die Kosten für eine andere Lieferart zu tragen.
- Die gelieferte Ware darf nur in unverarbeitetem Zustand
5. Gefahrenübergang und Abnahme
- Die Gefahr der Beschädigung der Ware geht bei persönlicher Abholung der Ware durch den Käufer am Sitz des Verkäufers mit der Übernahme der Ware durch den Käufer oder seinen Vertreter auf den Käufer über, bei Versand der Ware an den Käufer durch einen Spediteur geht die Gefahr gemäß den vereinbarten INCOTERMS 2020 auf den Käufer über.
- Bei Erhalt der Ware bestätigt der Käufer dem Spediteur die Art und Menge der Ware auf dem Lieferschein. Stellt der Käufer offensichtliche Abweichungen oder Mängel an der Ware fest, z. B. Abweichungen von der auf dem Lieferschein angegebenen Art oder Menge der Ware, äußere Beschädigungen oder Kennzeichnungen, so vermerkt er diese Abweichungen oder Mängel auf dem Lieferschein unter Angabe seines Namens und des Datums (Name und Datum des Käufers müssen lesbar sein) und versieht den Lieferschein gegebenenfalls mit einem Stempel und seiner Unterschrift. Der Lieferschein ist auch vom Spediteur zu bestätigen. Spätere Reklamationen wegen falscher Mengen der verpackten Ware und beschädigter Ware werden abgelehnt.
- Der Käufer ist unabhängig von seinen Gewährleistungsrechten verpflichtet, die Ware auch bei geringfügigen Mängeln anzunehmen.
6. Zahlung
- Der Kaufpreis für die Ware ist fällig:
- bei persönlicher Abholung der Ware am Sitz des Verkäufers am Tag der persönlichen Abholung,
- bei Beförderung durch einen Frachtführer am Tag der Übernahme der Ware durch den Frachtführer,
- auf Wunsch des Käufers oder wenn der Verkäufer dies gemäß den Bestimmungen in Artikel 6.3 dieser Geschäftsbedingungen vor dem Versand oder vor der Abnahme der Ware durch Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers festlegt und dem Käufer mitteilt (d. h. Vorauszahlung des Kaufpreises).
- Eine Rechnung (Steuerbeleg) über den Kaufpreis wird dem Käufer elektronisch im PDF-Format zugesandt. Auf Wunsch kann sie auch in einfacher Ausfertigung an die Adresse seines Sitzes, seiner Geschäftsstelle oder seines Wohnsitzes oder an die dem Verkäufer ausdrücklich als Lieferadresse angegebene Adresse gesandt werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Rechnung (Steuerbeleg) nicht eingegangen ist.
- Der Verkäufer ist insbesondere bei einer Bestellung mit erheblichem Wert oder wenn der Käufer zum ersten Mal eine Bestellung beim Verkäufer aufgegeben hat und noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder bei einem Käufer, dessen Forderung nicht in ausreichender Höhe versichert werden kann, berechtigt, die Vorauszahlung des Kaufpreises, d. h. vor Versand der Ware an den Käufer oder vor Übernahme der Ware durch den Käufer, zu verlangen.
- Zahlungen gelten erst dann als vollständig geleistet, wenn der Verkäufer über den Betrag auf dem in der Rechnung (Steuerbeleg) angegebenen Bankkonto frei verfügen kann. Die Annahme von Schecks oder Wechseln ist nicht zulässig.
- Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung mehr als drei Wochen in Verzug, werden alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
- Alle im Zusammenhang mit dem Vertrag im Land des Käufers entstehenden Kosten, einschließlich Gebühren und Steuern, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren, gehen zu Lasten des Käufers.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers mit der Zahlung des Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 0,15 % des Kaufpreises für jeden Tag des Verzugs bis zur Zahlung des Kaufpreises zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren (die „Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises gemäß dem jeweiligen Kaufvertrag vor.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den vollen Wert der durch die Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer entstehenden neuen Produkte. Behält ein Dritter sein Eigentum an seiner in der verarbeiteten Ware enthaltenen Ware, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der jeweiligen Rechnungswerte der vom Verkäufer und diesem Dritten gelieferten Waren.
- Alle Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware, einschließlich aller Neben- und Sicherungsrechte, einschließlich Wechsel und Schecks, die die Ansprüche gemäß Ziff. 7.1 sichern, werden vom Käufer bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten. Soweit bei der Verarbeitung der Vorbehaltsware ein Recht eines Dritten verbleibt, erfolgt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des erworbenen Anteils gemäß vorstehender Ziffer 7.2. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einem Kontokorrentverhältnis, einschließlich des Saldo, in gleicher Höhe an den Verkäufer ab, falls die Forderungen aus einer Weiterveräußerung in ein bestehendes Kontokorrentverhältnis mit einem Kunden des Käufers eingehen.
- Zahlt der Käufer die fällige Forderung trotz einer angemessenen Nachfrist nicht, so hat er die Vorbehaltsware auf Verlangen des Verkäufers zur freien Verfügung zurückzugeben, wobei die Rücknahme der Ware keinen Rücktritt vom Vertrag darstellt.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderung um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Sicherheiten nach seiner Wahl in diesem Umfang freizugeben.
8. Mängelhaftung
- Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden garantiert der Verkäufer dem Käufer:
- die Ware die zwischen den Parteien vereinbarten Eigenschaften aufweist und, mangels einer Vereinbarung, die vom Verkäufer oder vom Hersteller in den technischen Unterlagen beschriebenen Eigenschaften aufweist;
- die Ware in der Verarbeitungsqualität dem vereinbarten Muster oder der vereinbarten Probe entspricht, wenn die Verarbeitungsqualität anhand eines vereinbarten Musters oder einer vereinbarten Probe bestimmt wurde.
- Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich nach der Möglichkeit zur Untersuchung der Ware und Feststellung des Mangels schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Die Mängelrüge muss spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Ware erfolgen.
- Stellt der Käufer bei der Prüfung der Ware Mängel fest, kann er nicht die gesamte Lieferung ablehnen, sondern nur den mangelhaften Teil.
- Die Ansprüche aus der Mängelhaftung sind nach Wahl des Verkäufers auf die Nachbesserung der mangelhaften Ware oder deren Ersatz durch mangelfreie Ware beschränkt. Kommt der Verkäufer mit der Nachbesserung oder dem Ersatz der mangelfreien Ware in Verzug, ist der Käufer berechtigt, eine Preisminderung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
- Der Verkäufer wird über den Anspruch des Käufers unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig Werktagen nach Unterrichtung des Verkäufers über den Anspruch, entscheiden. Die für die Begutachtung des Mangels erforderliche Zeit ist in dieser Frist nicht enthalten.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Anwendungsempfehlungen des Verkäufers und das technische Datenblatt (insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Offenhaltezeit und die Lagerbedingungen) zu befolgen. Entsteht ein Mangel aufgrund der Nichtbeachtung der Anwendungsempfehlungen durch den Käufer, sind Mängelansprüche des Käufers ausgeschlossen.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten normale handelsübliche oder materielle Abweichungen nicht als Mängel. Gleiches gilt für Unterschiede in den Roh- und Farbtönen der gelieferten Waren, sofern diese nicht zu einer wesentlichen Einschränkung der Verwendbarkeit der Produkte führen.
- Die Gewährleistung des Käufers setzt voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB unverzüglich nachgekommen ist, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Das Recht zur Mängelrüge erlischt in jedem Fall 12 Monate nach dem Herstellungsdatum der Ware (oder früher, wenn die in der technischen Dokumentation angegebene Haltbarkeit der Produkte kürzer als 12 Monate ist), sofern die Fiberpreg GmbH den beanstandeten Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.
- Werden zuvor beanstandete oder erkennbar mangelhafte Waren ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers in irgendeiner Weise verarbeitet oder verkauft, gelten die Waren als genehmigt und alle Mängelansprüche erlöschen. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe der Gewährleistungsansprüche, die dem Käufer aus dem Verkauf der verarbeiteten Waren an einen Dritten zustehen.
- Beanstandete Ware ist ordnungsgemäß zu verpacken, darf nicht verunreinigt oder beschädigt sein und die Originalverpackung muss unversehrt sein. Die Kosten für die Rücksendung der Ware an den Verkäufer trägt der Käufer.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung der Ware für den bestimmten Verwendungszweck zu überprüfen; der Verkäufer haftet nicht für die Eignung der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck, einschließlich des üblichen Verwendungszwecks.
9. Schadensersatzansprüche
- Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz – auch außervertraglicher Art – sind bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers, seiner leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Pflichtverletzung, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Im letzteren Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für seine Mitarbeiter im Falle eines direkten Rückgriffs des Käufers auf diese.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die zwingende gesetzliche Haftung des Verkäufers, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt von diesen Bedingungen unberührt.
10. Sonstiges
- Dieser Kaufvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der deutschen Kollisionsnormen und der einheitlichen Rechtsvorschriften über den internationalen Warenkauf und den Abschluss internationaler Kaufverträge über Waren – beide vom 17. Juli 1973 – sowie des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu geltend machen.
- Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen den Verkäufer abzutreten (einschließlich der Abtretung einer Forderung oder eines Rechts zur Sicherung) oder zu verpfänden oder den Kaufvertrag oder Teile davon oder die Rechte und Pflichten daraus abzutreten.
- Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, seine Ansprüche mit Ansprüchen des Verkäufers aufzurechnen.
- Alle dem Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere technische Datenblätter, Zeichnungen, Berechnungen usw.) unterliegen nicht dem Kaufvertrag, sind nur für den Käufer bestimmt und dürfen vom Käufer nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der Käufer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag bekannt gewordenen Tatsachen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Inhalt der dem Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen, die Preise der Waren oder etwaige Streitigkeiten mit dem Verkäufer, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für unbegrenzte Zeit.
- Die Bestimmungen über die Vertragsstrafe lassen das Recht des Verkäufers, vom Käufer den vollen Schadenersatz zu verlangen, unberührt.
- Die Zahlung der Vertragsstrafe durch den Käufer hat keinen Einfluss auf die ursprüngliche Verpflichtung des Käufers, die unabhängig von einer Vertragsstrafe zu erfüllen ist.
- Die Parteien haben sich vor Vertragsabschluss über alle tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen und die für den Vertragsabschluss von Bedeutung sind, gegenseitig informiert. Abgesehen von den Zusicherungen, die die Parteien einander im Vertrag gegeben haben, hat keine Partei weitere Rechte oder Pflichten in Bezug auf Tatsachen, die nach Vertragsabschluss bekannt werden und die die andere Partei während der Vertragsverhandlungen nicht mitgeteilt hat. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn eine Partei die andere Partei vorsätzlich über den Gegenstand des Vertrags getäuscht hat.
- Die Parteien wünschen nicht, dass Rechte und Pflichten, die über die ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, aus früheren oder künftigen Gepflogenheiten zwischen den Parteien oder aus allgemeinen oder branchenüblichen Gepflogenheiten in Bezug auf den Vertragsgegenstand abgeleitet werden, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist. Darüber hinaus erkennen die Parteien an, dass ihnen keine zwischen ihnen bisher bestehenden Gewohnheiten oder Gepflogenheiten bekannt sind. Wenn eine Partei eine Verletzung, einen Verzug oder eine Nichterfüllung einer Verpflichtung aus der Vereinbarung übersieht oder außer Acht lässt, stellt dies keinen Verzicht auf die Erfüllung dieser Verpflichtung dar, und ein Verzicht gilt nur dann als wirksam, wenn er in jedem Einzelfall schriftlich erklärt wird.
- Mit Ausnahme der in Abschnitt 9 der AGB genannten Ausnahmen gilt Folgendes: Der Verkäufer haftet nicht für den entgangenen Gewinn des Käufers, der durch einen Verstoß gegen den Kaufvertrag oder einen Mangel der Ware verursacht wurde. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung der Ware für einen ungeeigneten Zweck entstehen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers sind auf den Preis der Waren beschränkt, für die der Käufer Ersatz verlangt. Der Käufer ist verpflichtet, so zu handeln, dass das Risiko von Schäden durch die Verwendung der Waren minimiert wird; entdeckt der Käufer einen Mangel an den Waren, ist er verpflichtet, die Verwendung der im Rahmen des betreffenden Kaufvertrags gelieferten Waren in seinen Produktionsprozessen unverzüglich einzustellen.
- Der Käufer wird den Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrags über die beabsichtigte Verwendung der Ware informieren, insbesondere wenn die Endverwendung der Ware für militärische oder ähnliche Zwecke bestimmt ist. Mit Abschluss des Kaufvertrags bestätigt der Käufer, dass die Ware (auch nach der Verarbeitung) nicht für militärische oder ähnliche Zwecke verwendet wird, es sei denn, der Käufer hat den Verkäufer zuvor darüber informiert. Der Käufer verpflichtet sich, geltende Exportkontrollvorschriften, insbesondere der EU und der USA, einzuhalten.
- Der Käufer ist sich bewusst, dass der Kauf von Waren aus dem Portfolio des Verkäufers dem Käufer keine Rechte an Marken, Handelsnamen, Firmenlogos oder Patenten des Verkäufers oder anderer Personen einräumt, sofern nicht im Einzelfall durch eine besondere Vereinbarung etwas anderes vereinbart wurde.
- Lagerung kundenspezifischer Waren: Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Lagergebühren unter den folgenden Bedingungen zu berechnen:
- bei Änderungen der vereinbarten Liefertermine für Kundenbestellungen, die weniger als 2 Monate vor dem geplanten Liefertermin beantragt werden, insbesondere wenn ein solcher Antrag eine Verschiebung des Liefertermins um mehr als 2 Wochen bedeutet.
- Rohstoffe oder Vorleistungen werden als Konsignationslager für Unteraufträge bereitgestellt und nicht innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung verbraucht.
Der „Schutz des Eigentums des Kunden” wird bestmöglich beachtet, jedoch kann Fiberpreg nicht für Schäden haftbar gemacht oder verantwortlich gemacht werden, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
11. Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder von einer zuständigen Behörde für ungültig, unwirksam oder undurchführbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung in Kraft und wirksam, es sei denn, die Natur dieser Bestimmung oder ihr Inhalt oder die Umstände, unter denen sie vereinbart wurde, zeigen, dass sie nicht vom Rest dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung getrennt werden kann. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, deren Inhalt und Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung insgesamt am nächsten kommt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darunter abgeschlossenen Kaufverträge enthalten eine vollständige Regelung des Vertragsgegenstands und aller Einzelheiten, die die Parteien in der Vereinbarung regeln mussten und wollten und die sie für deren Verbindlichkeit für wichtig erachten. Keine Handlung der Parteien während der Verhandlungen über den Vertrag oder nach dessen Abschluss kann entgegen den ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgelegt werden und verpflichtet eine der Parteien.
12. Datenschutz, Geheimhaltung
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter dazu, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen der DGSVO einzuhalten.
13. Gültigkeit und Wirksamkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vom 01.06.2025 bis zur Ausgabe einer aktualisierten Fassung.
- Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website des Verkäufers unter www.fiberpreg.de verfügbar.